KfW Förderung für Fenster: So sparen Sie bares Geld und machen Ihr Zuhause gemütlicher
Sie möchten Ihre alten Fenster austauschen und dabei Energie sparen, Lärm reduzieren und sich sicherer fühlen? Dann sollten Sie sich die KfW Förderung für Fenster genauer ansehen. Die KfW Bankengruppe unterstützt Sie mit günstigen Krediten oder Zuschüssen bei der Modernisierung Ihrer Immobilie. Erfahren Sie hier, wie Sie von der KfW Förderung für Fenster profitieren können.
Was ist die KfW Bankengruppe?
Die KfW Bankengruppe ist eine staatliche Förderbank, die im Auftrag des Bundes und der Länder verschiedene Programme für den Umwelt- und Klimaschutz, den Wohnungsbau, die Bildung und die wirtschaftliche Entwicklung anbietet. Die KfW fördert sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen.
Was ist die KfW Förderung für Fenster?
Die KfW Förderung für Fenster ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die seit dem 1. Januar 2021 gilt. Die BEG bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten, Ihre Immobilie energetisch zu sanieren oder ein Effizienzhaus zu bauen. Die BEG gliedert sich in drei Teile:
- BEG EM: Förderung von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz oder zur Nutzung erneuerbarer Energien
- BEG WG: Förderung von Wohngebäuden, die zu einem Effizienzhaus saniert oder neu gebaut werden
- BEG NWG: Förderung von Nichtwohngebäuden, die zu einem Effizienzhaus saniert oder neu gebaut werden
Die BEG EM fördert unter anderem den Austausch Ihrer alten Fenster durch neue, energieeffiziente Fenster. Dabei werden sowohl die Anschaffungs- als auch die Einbaukosten berücksichtigt. Sie können zwischen einem Kredit oder einem Zuschuss wählen.
Mit dem Kredit können Sie bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit zu einem effektiven Jahreszins von 0,75 % aufnehmen. Außerdem können Sie einen Tilgungszuschuss von bis zu 20 % der förderfähigen Kosten erhalten, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Das heißt, bei einem Kredit von 50.000 Euro können Sie bis zu 10.000 Euro sparen.
Mit dem Zuschuss können Sie bis zu 20 % der förderfähigen Kosten erhalten, maximal jedoch 10.000 Euro pro Wohneinheit. Der Zuschuss muss ebenfalls nicht zurückgezahlt werden.
Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie einige Bedingungen erfüllen:
Sie müssen Eigentümer oder Mieter einer bestehenden Immobilie sein, die vor dem 1. Januar 2009 fertiggestellt wurde.
- Sie müssen die Fenster durch qualifizierte Fachunternehmen austauschen lassen.
- Sie müssen die neuen Fenster nach den technischen Mindestanforderungen der BEG auswählen und einbauen lassen.
- Sie müssen die Förderung vor Beginn der Maßnahme bei der KfW beantragen und eine Bestätigung erhalten.
Die technischen Mindestanforderungen der BEG für den Austausch der Fenster sind:
Die neuen Fenster müssen einen U-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K) haben. Der U-Wert gibt an, wie viel Wärme durch das Fenster nach außen verloren geht. Je niedriger der U-Wert ist, desto besser ist die Wärmedämmung des Fensters.
- Die neuen Fenster müssen eine Dreifachverglasung mit einer Wärmeschutzbeschichtung haben. Die Wärmeschutzbeschichtung reflektiert einen Teil der Wärmestrahlung zurück in den Raum und verhindert so einen Wärmeverlust.
- Die neuen Fenster müssen einen g-Wes-Wert von mindestens 0,50 haben. Der g-Wes-Wert gibt an, wie viel Sonnenenergie durch das Fenster in den Raum gelangt. Je höher der g-Wes-Wert ist, desto mehr Tageslicht und passive solare Gewinne kann das Fenster nutzen.
Sie können den Austausch der Fenster auch mit anderen Maßnahmen kombinieren, wie zum Beispiel dem Austausch der Heizung, der Lüftungsanlage oder der Dämmung. Wenn Sie mehrere Maßnahmen durchführen und dadurch einen bestimmten Effizienzhaus-Standard erreichen, können Sie von der BEG WG profitieren, die noch höhere Förderungen bietet.
Die BEG WG fördert die Sanierung oder den Neubau von Wohngebäuden zu einem Effizienzhaus. Ein Effizienzhaus ist ein Gebäude, das einen bestimmten Energiestandard erfüllt, der sich an dem Referenzgebäude orientiert. Das Referenzgebäude ist ein fiktives Gebäude, das die Anforderungen der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllt. Je niedriger die Effizienzhaus-Zahl ist, desto höher ist der Energiestandard des Gebäudes.
Die BEG WG bietet Ihnen zwei Förderoptionen:
- Sie können einen Kredit von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit zu einem effektiven Jahreszins von 0,75 % erhalten. Zusätzlich können Sie einen Tilgungszuschuss von bis zu 45 % der förderfähigen Kosten erhalten, je nachdem, welchen Effizienzhaus-Standard Sie erreichen.
- Sie können einen Zuschuss von bis zu 45 % der förderfähigen Kosten erhalten, je nachdem, welchen Effizienzhaus-Standard Sie erreichen. Der maximale Zuschuss beträgt 67.500 Euro pro Wohneinheit.
Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie ebenfalls einige Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen Eigentümer oder Mieter einer bestehenden Immobilie sein, die vor dem 1. Januar 2009 fertiggestellt wurde, oder eines Neubaus.
- Sie müssen die Sanierung oder den Neubau durch qualifizierte Fachunternehmen durchführen lassen.
- Sie müssen die Förderung vor Beginn der Maßnahme bei der KfW beantragen und eine Bestätigung erhalten.
- Sie müssen eine energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen und nachweisen.
Die technischen Mindestanforderungen der BEG für die Erreichung eines Effizienzhaus-Standards sind:
- Die neuen Fenster müssen einen U-Wert von höchstens 0,80 W/(m²K) haben.
- Die neuen Fenster müssen eine Dreifachverglasung mit einer Wärmeschutzbeschichtung haben.
- Die neuen Fenster müssen einen g-Wes-Wert von mindestens 0,50 haben.
- Die neuen Fenster müssen außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung haben.
Warum sollten Sie Ihre alten Fenster durch neue, energieeffiziente Fenster ersetzen?
Der Austausch Ihrer alten Fenster durch neue, energieeffiziente Fenster hat viele Vorteile für Sie und Ihr Zuhause:
- Energie und Geld sparen
- Wohnkomfort erhöhen
- Reduzierung von Schall und Lärm
- Staatliche Förderung
Möchten Sie mehr über die KfW Förderung für Fenster erfahren? Besuchen Sie die offizielle Website der KfW oder wenden Sie sich an einen qualifizierten Energieberater in Ihrer Nähe.